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Supported Regelwerk

Beim Race Across Germany geht es darum, Deutschland aus eigener Kraft mit dem Fahrrad zu durchqueren. Radfahrer in der Supported-Kategorie erbringen diese Leistung mit Unterstützung durch ein Support-Team. Dieses sorgt unterwegs für die Versorgung bestehend aus Nahrung, Getränken, Bekleidung, Navigation, Ausrüstung, mentalem Support, Radwechseln oder dem Vor- und Nachbereiten von Schlafplätzen. Diese Teamleistung ermöglicht es, Rekordzeiten aufzustellen, Abenteuer mit Freunden zu erleben oder, dass die Radfahrenden sich nur auf das Radfahren konzentrieren können. Für Support-Teams gelten die folgenden Regeln:

  1. Supportfahrzeuge müssen mit mindestens zwei Personen mit gültiger Fahrerlaubnis besetzt sein. Die Supportcrew ist verpflichtet, sich mit den geltenden Verkehrsregeln vor Ort vertraut zu machen und diese jederzeit einzuhalten.
  2. Wohnmobile und Fahrzeuge mit Anhänger dürfen nicht direkt hinter dem Radfahrer eingesetzt werden. Sie dürfen den Radfahrer jedoch im Stand vom rechten Straßenrand aus versorgen.
  3. Supportfahrzeuge müssen eindeutig als solche erkennbar sein und die vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen: Dazu zählen ein gut sichtbares Warndreieck am Fahrzeugheck (Dreieck-Aufkleber „Achtung langsames Fahrzeug“ muss eigenständig beschafft werden), das Einschalten der Warnblinkanlage bei langsamer Fahrt, ein deutlich lesbarer Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Radfahrer voraus“ am Heck (wird vom Veranstalter gestellt) sowie die Startnummer auf der linken Fahrzeugseite (ebenfalls vom Veranstalter gestellt). Der Einsatz von Rundumleuchten oder Lautsprechern auf dem Dach ist in Deutschland nicht gestattet.
  4. Supportfahrzeuge und ihre Crews dürfen den übrigen Verkehr nicht behindern. Sie müssen so weit rechts fahren, wie es praktikabel ist. Befindet sich ein anderes Fahrzeug länger als eine Minute hinter dem Supportfahrzeug, ist diesem zeitnah das Überholen zu ermöglichen. Ein Rückstau hinter dem Radfahrer und dem Fahrzeug muss vermieden werden. Das Supportfahrzeug soll sich tagsüber in der Nähe des Radfahrers befinden, muss diesem jedoch nicht permanent folgen. Es darf vorausfahren und an geeigneter Stelle auf den Radfahrer warten, um ihn aus dem Stand zu versorgen.
  5. Teilnehmende der Solo-Kategorie dürfen nicht im Supportfahrzeug mitfahren. In Teamkategorien muss sich zu jeder Zeit mindestens ein Team-Radfahrer aktiv auf der Strecke befinden. Der Fahrerwechsel erfolgt im Staffelprinzip, bei dem der nachfolgende Fahrer erst starten darf, sobald der vorherige vollständig angehalten hat. Team-Radfahrer, die sich nicht im Einsatz befinden, dürfen durch die Supportcrew im Supportfahrzeug mitgeführt und versorgt werden. Die gesamte Strecke muss so absolviert werden, dass jeder Abschnitt lückenlos durch mindestens einen Team-Radfahrer aus eigener Muskelkraft zurückgelegt wurde.

Verstöße durch Supportcrews können – je nach Schwere des Regelbruchs – zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Meldungen über Regelverstöße können ausschließlich von Teilnehmenden selbst innerhalb von drei Tagen nach Zielschluss beim Veranstalter eingereicht werden. Die letztgültige Auslegung aller Regeln obliegt dem Veranstalter.

Regeln zur Ausrüstung

Für eine sichere und regelkonforme Teilnahme ist bestimmte Ausrüstung verpflichtend. Alle Radfahrenden müssen sich im Interesse der eigenen Sicherheit entsprechend auf die Veranstaltung vorbereiten:

  1. Ein genehmigter Fahrradhelm muss während der gesamten Fahrt getragen werden.
  2. Radfahrende tragen die Verantwortung, in der Dunkelheit durch reflektierende Kleidung oder Ausrüstung für ausreichende Sichtbarkeit zu sorgen.
  3. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer muss das Fahrrad bei Dunkelheit und schlechter Sicht jederzeit deutlich erkennbar sein. Rahmen, Gabel, Kurbeln und Felgen sind daher in Eigenverantwortung mit reflektierendem Klebeband, reflektierendem Material oder Reflektoren auszustatten. (Der Veranstalter stellt reflektierendes Klebeband bei der Akkreditierung zur Verfügung; es wird jedoch empfohlen, dies bereits vorab vorzubereiten.)
  4. Das Fahrrad muss mit einem dauerhaft leuchtenden Rücklicht ausgestattet sein, das den vor Ort geltenden Verkehrsregeln entspricht. Dieses Rücklicht muss während der gesamten Fahrt in Betrieb sein. Das Mitführen eines funktionstüchtigen Ersatzlichts wird empfohlen.
  5. Das Fahrrad muss mit einem geeigneten Frontscheinwerfer ausgestattet sein, der den vor Ort geltenden Verkehrsregeln entspricht.

Das Missachten der Regeln kann zu einem Startverbot oder dem Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Der Veranstalter ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Verhalten im Verkehr

Radfahrende müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten. Es gelten ergänzend bzw. insbesondere folgende Regeln:

  1. Radfahrende dürfen den Verkehr nicht behindern. Wenn ein Fahrzeug mehr als eine Minute hinter einer Radfahrerin oder einem Radfahrer fährt, muss diesem baldmöglichst das Überholen ermöglicht werden. Es darf kein Rückstau entstehen.
  2. Radfahrende sollen dem genauen Verlauf der vorgegebenen Strecke folgen. Ausnahmen bilden Straßensperrungen, Unfälle, für Radfahrende gesperrte Straßen oder Baustellen: In diesen Fällen sind die vor Ort geltenden Verkehrsregeln zu beachten und der ausgeschilderten Umleitung zu folgen. Der kürzeste Weg zurück zur vorgegebenen Strecke ist eigenständig zu finden. Der vorgegebenen Strecke darf nur gefolgt werden, wenn es die vor Ort geltenden Verkehrsregeln erlauben.
  3. Das Rücklicht am Fahrrad muss dauerhaft eingeschaltet sein.
  4. Die Frontbeleuchtung am Fahrrad muss bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet sein.
  5. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit sind Radfahrende selbst dafür verantwortlich, ihre Sichtbarkeit durch reflektierende Kleidung oder Ausrüstung zu erhöhen.

Das Missachten der Regeln kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Der Veranstalter ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Allgemeine Regeln

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich vor dem Start mit sämtlichen geltenden Regeln vertraut zu machen:

  1. Radfahrende müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten (siehe auch „Verhalten im Verkehr“).
  2. Die Fortbewegung auf dem Fahrrad muss während der gesamten Zeit zwischen Start und Ziel vollständig aus eigener Muskelkraft erfolgen.
  3. Radfahrende dürfen nicht im Windschatten eines Fahrzeugs fahren oder sich an diesem festhalten.
  4. Windschattenfahren ist ausschließlich Teamfahrenden erlaubt. Alle Starterinnen und Starter der Kategorie „Solo“ müssen einzeln fahren (Windschattenverbot). Kurzzeitiges Windschattenfahren beim Überholen eines anderen Solofahrenden ist zulässig, sofern der Überholvorgang zügig erfolgt. Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn es die vor Ort geltenden Verkehrsregeln zulassen. Unerlaubtes Windschattenfahren kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten pro Verstoß geahndet werden. Wiederholtes Windschattenfahren oder Windschattenfahren über Distanzen von mehr als 30 Kilometern kann zum Ausschluss aus der Wertung führen.
  5. Radfahrende müssen dem vorgegebenen Streckenverlauf vollständig folgen. Die gesamte Strecke ist abzufahren. Ausnahmen gelten nur bei Straßensperrungen, Unfällen oder Baustellen (siehe auch „Verhalten im Verkehr“). Für Verpflegungs- und Schlafpausen darf die Strecke verlassen werden. Die Fahrt muss jedoch exakt an der Stelle wieder aufgenommen werden, an der sie zuvor verlassen wurde.

Das Missachten der Regeln kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zu Zeitstrafen führen. Regelverstöße können dem Veranstalter (ausschließlich von Teilnehmenden der Veranstaltung selbst) bis drei Tage nach Zielschluss gemeldet werden. Der Veranstalter ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Kommunikation mit dem Veranstalter

Für eine faire, sichere und nachvollziehbare Durchführung der Veranstaltung gelten ergänzend die folgenden Regeln zur Kommunikation mit dem Veranstalter. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen:

  1. An jeder Zeitstation muss jeweils ein Eintrag auf der im Briefing angegebenen Webseite mit Angabe der Startnummer, des Namens, der Uhrzeit und der Zeitstation veröffentlicht werden. Die Meldung muss an der Zeitstation erfolgen; ein Unterlassen kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten geahndet werden. Bei fehlendem Mobilfunkempfang ist die Meldung so bald wie möglich nachzuholen.
  2. Radfahrende müssen ihre gefahrene Route mittels GPS-Daten dokumentieren und auf Nachfrage nachweisen können, dass sie der vorgegebenen Strecke gefolgt sind. Das Einhalten der Strecke kann zusätzlich mittels Stichproben und GPS-Tracking durch den Veranstalter kontrolliert werden. Bei vorsätzlichem Abkürzen oder Umfahren über schnellere Nebenrouten kann eine Zeitstrafe von 30 Minuten verhängt werden. Mehrfache oder besonders schwerwiegende Verstöße (insbesondere mit erkennbar vorsätzlicher Absicht zur Zeitersparnis) führen zum Ausschluss aus der Wertung.
  3. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, dass der vom Veranstalter zur Verfügung gestellte GPS-Tracker jederzeit ausreichend geladen ist (USB-C Kabel muss selbst mitgeführt werden). Der Tracker ist spätestens 30 Minuten vor dem Start eigenständig einzuschalten und darf nur auf ausdrückliche Aufforderung des Veranstalters deaktiviert werden. Bei Abbruch der Fahrt muss der Tracker zeitnah an die auf dem Gerät angegebene Adresse zurückgeschickt werden.
  4. Im Falle eines Abbruchs sind Teilnehmende verpflichtet, sowohl einen Eintrag auf der im Briefing angegebenen Webseite zu veröffentlichen (inkl. Startnummer, Name und Uhrzeit) als auch den Veranstalter per SMS zu benachrichtigen. Die Meldung muss über beide Kommunikationskanäle erfolgen.
  5. Gewertet werden alle Teilnehmenden, die das Ziel regelkonform erreichen. Teamfahrer werden nur gewertet, wenn sie das Ziel gemeinsam erreichen. Nur Teilnehmende, die das Ziel innerhalb der Zeitvorgaben auf der Webseite erreichen, erhalten eine Finisher-Medaille und ein Finisher-Trikot. Das Ziel ist nach Zeitschluss nicht mehr besetzt.

Das Unterlassen der genannten Pflichten kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zur Vergabe von Zeitstrafen führen. Der GPS-Tracker ist Eigentum des Veranstalters. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 350€ fällig.